Schutzmasken, 25 Stück/Packung.
Dieses Produkt entspricht der EN 149:2001+A1:2009 und der Richtlinie 93/42/EWG und ist im Register des Amtes für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten eingetragen. Ein neues und einzigartiges Produkt auf dem Markt mit einer komfortablen medizinischen Maskenform, die gleichzeitig eine hohe Filterleistung bei freier Atmung gewährleistet.
Einzigartiges 3D-Fisch-Design
Das dreidimensionale 3D-Fisch-Design sorgt für höchsten Tragekomfort. Nach dem Aufsetzen faltet sich die Maske in eine dreidimensionale Form, die es ermöglicht, sie vom Gesicht wegzubewegen.
Benannte Stelle für die EU-Baumusterprüfung
Benannte Stelle: AENOR INTERNACIONAL, SA (Unipersonal) Adresse: Génova, 6, E-28004 Madrid, Spanien Benannte-Stellen-Nr.: 0099.
Benannte Stelle für die Qualitätssicherung des Produktionsprozesses
Stelle: SGS Fimko Oy Adresse: Takomotie 8, FI-00380 Helsinki, Finnland Benannte-Stellen-Nr.: 0598.
Sie verfügt über ein EU-Baumusterprüfzeugnis für die Konformität mit der Norm EN 149:2001+A1:2009 für persönliche Schutzausrüstung und ist ein Medizinprodukt der Klasse I gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte, wodurch ihre Verwendung sowohl in der Industrie als auch im Gesundheitswesen – einschließlich in Krankenhäusern und Kliniken! Das Produkt unterliegt dem Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dem Gesetz vom 20. Mai 2010 „über Medizinprodukte“, Gesetzblatt 2010, Nr. 107, Pos. 679, in der geänderten Fassung, und der Verordnung des Gesundheitsministers vom 17. Februar 2016 über die grundlegenden Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte, Gesetzblatt 2016, Pos. 211."
Die DOC-NFW FFP2 NR Filter-Halbmaske / Medizinprodukt der Klasse I ist bestimmt für:
- Die Verwendung als persönliche Schutzausrüstung in Betrieben, Fabriken und im Gesundheitswesen, in Operationssälen oder anderen Einrichtungen ähnlicher Art.
- Die Verwendung durch Patienten zur Verringerung des Infektionsrisikos, insbesondere in Epidemie- oder Pandemiesituationen.
- Die Verwendung als persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Trägers und seiner Umgebung vor Faktoren im Kampf gegen die Pandemie.
- Schleifen Weichholz/Verbundwerkstoffe, Rost, Spachtelmasse, Gips / Schneiden, Entgraten, Schleifen, Bohren von Metall.
- Atemschutz gegen schädliche Partikel in der Luft, z. B. PM10- und PM2,5-Smogpartikel.
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